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Erbschaftssteuer

Ein geerbtes Haus bedeutet erst einmal Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Denn sämtliche Erbschaften in Deutschland unterliegen dem Gesetzbuch nach der Steuerpflicht. Innerhalb von drei Monaten nach dem Tod eines Menschen, der Sie als Erbe eingesetzt hat, müssen Sie das Finanzamt über die Erbschaft informieren. Alles andere wäre womöglich Steuerhinterziehung. Die Finanzbehörde kann noch Jahre später die Erbschaftsteuer von Ihnen einfordern und sogar ein Strafverfahren gegen Sie einleiten.

Als Erbe steht Ihnen ein Freibetrag zu, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. Den Freibetrag können Sie von der Erbschaft abziehen. Erst auf die Summe, die nach Abzug übrig bleibt, erhebt das Finanzamt die Erbschaftsteuer. Für die Höhe des Freibetrags sind der Verwandtschaftsgrad und die sich daraus ergebende Steuerklasse ausschlaggebend.

Verwandtschaftsgrad – Freibetrag

Verwandtschaftgrad Freibetrag
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro Freibetrag
Kinder, Stiefkinder: 400.000 Euro Freibetrag
Enkel: 200.000 Euro Freibetrag
Eltern, Großeltern: 100.000 Euro Freibetrag
alle anderen Erben: 20.000 Euro Freibetrag

Verwandtschaftsgrad – Steuerklasse

Erben werden nach dem Erbschaftsrecht in drei Steuerklassen eingeteilt. Die Steuerklassen ergeben sich allein aus dem Verwandtschaftsverhältnis

Steuerklasse I:   Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Grosseltern
Steuerklasse II:    Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
Steuerklasse III:    alle weiteren Erben

Je nach dem, zu welcher Steuerklasse Sie gehören, erhebt das Finanzamt unterschiedlich gestaffelte Erbschaftsteuersätze.

Steuerklassen und Freibeträge

Zu versteuernde Erbschaft nach Abzug der Freibeträge Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 7 Prozent 15 Prozent 30 Prozent
bis 300.000 11 Prozent 20 Prozent 30 Prozent
bis 600.000 15 Prozent 25 Prozent 30 Prozent
bis 6.000.000 19 Prozent 30 Prozent 30 Prozent
bis 13.000.000 23 Prozent 35Prozent 50 Prozent
bis 26.000.000 27 Prozent 40 Prozent 50 Prozent
über 26.000.000 30 Prozent 43 Prozent 50 Prozent

Erben in Deutschland

In Deutschland steigt das Volumen der Erbschaften stetig an, und es ist abzusehen, dass dieser Trend auch weiterhin anhält. Eine Volkswirtschaft wird durch Erben natürlich nicht reicher. Es kommt aber zu einer Umverteilung zwischen den Generationen und auch zu einer Zunahme der Ungleichverteilung innerhalb der Bevölkerung.

Wer sind die Erblasser?

Die meisten Haushalte der Aufbaugeneration nach dem Krieg hatten selten Wohneigentum und nur bescheidene Geldvermögen. Dieser Generation sind Haushalte gefolgt, die im Sog der Wirtschaftswunderjahre deutlich größere Geldvermögen aufgebaut und vermehrt Wohneigentum erworben haben. Diese Vermögen stehen in den nächsten Jahren zur Vererbung an.

Wie viel wird vererbt?

Gemeinhin werden Erbschaften als Übertragung auf die nachfolgende Generation verstanden. Es gibt aber auch Erbschaften zwischen Geschwistern oder Lebenspartnern. Deshalb werden im Folgenden Erbschaften innerhalb einer Generation von generationenübergreifenden unterschieden.

Zur Zeit gibt es 39,4 Mio. Haushalte in Deutschland. Sie besitzen nach Abzug aller Kredite ein Vermögen von 9,4 Billionen Euro. In 7,7 Mio. Haushalten wird es im laufenden Jahrzehnt Sterbefälle geben. Dabei werden rund 2,6 Billionen Euro vererbt. Darunter werden 5,7 Mio. Erblasser ein Vermögen von 1,7 Billionen Euro generationenübergreifend vermachen.

Wegen der ungleichen Vermögensverteilung konzentrieren sich große Erbschaften auf wenige Fälle. Nur 2% der Erbschaftsfälle vereinen etwa ein Drittel des gesamten Erbschaftsvolumens. Innerhalb der übrigen 98% der Erbschaftsfälle werden nur knapp 1,2 Billionen Euro auf die nächste Generation übertragen: 121 Mrd. Euro Sachvermögen, 575 Mrd. Euro Immobilien und 515 Mrd. Euro Geldvermögen.

Was wird vererbt?

In jeder elften Erbschaft in der Gruppe der weniger großen Erbschaften wird kein nennenswertes Vermögen vererbt. Je in einem von drei Erbfällen werden unter 25 000 Euro, 25 000 bis 150 000 Euro bzw. über 150 000 Euro übertragen. Wenn nur die Geldvermögen betrachtet werden, dann werden in nur 10% der Fälle mehr als 150 000 Euro vererbt. Immobilien sind innerhalb der betrachteten Gruppe mit weniger großen Erbschaften nur in jeder zweiten Erbschaft vorhanden, aber in jeder vierten Erbschaft sind Immobilien im Wert von mindestens 150 000 Euro enthalten (vgl. Tabelle 2).

Noch deutlicher werden die Unterschiede der Erblasser mit Immobilien, wenn die Geldvermögen der Erblasser mit und ohne Immobilienbesitz bzw. mit hohem und geringem Immobilienwert unterschieden werden: Der Nachlass enthält nicht entweder hohe Geld- oder hohe Immobilienvermögen, sondern wenn Immobilien vererbt werden, dann ist dies meistens auch mit hohen Geldvermögen verbunden.

Aus historischen Gründen fallen die Vermögen der ostdeutschen deutlich kleiner als die der westdeutschen Haushalte aus. Dies gilt insbesondere für den Immobilienwert. Wer zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung schon „alt“ war und zur Miete wohnte, blieb meistens auch Mieter. Geldvermögen konnten dagegen kurzfristig und auch noch im Alter angespart werden. Im Ergebnis enthält im Osten nur jeder dritte Erbfall Immobilien, im Westen dagegen jeder zweite. Zudem liegen die Verkehrswerte im Westen höher. In die Gruppe der Erbschaften unter 25 000 Euro entfallen in Westdeutschland 56% der Erbfälle von Immobilien und in Ostdeutschland 77%. Bei Gelderbschaften entfallen in die genannte Gruppe 49% (Westdeutschland) bzw. 58% (Ostdeutschland)

Das Erbschaftsvolumen wird jedoch nicht in gleichem Ausmaß wie bisher weiter wachsen, weil zu erwarten ist, dass künftig die Einkommen weniger stark steigen. Der Aufbau einer privaten, nicht vererbbaren Altersvorsorge und im Durchschnitt stagnierende Immobilienpreise bremsen ebenso den Anstieg des Erbschaftsvolumens. Eine zunehmende regionale Ausdifferenzierung der Immobilienpreise, eine drohende Altersarmut und steigende Eigenleistungen im Pflegefall werden außerdem die Ungleichheit der Vermögensverteilung vergrößern.

Wer sind die Erben?

Der typische Erbe ist 40 bis unter 65 Jahre alt. Das ist nun erstmalig die Generation der Nachkriegsbabyboomer. Geboren in den ausgehenden Wirtschaftswunderjahren sind sie durch Ölkrisen, eine späte Familienbildung, wachsende Staatsschulden und den Umbau des Sozialstaates geprägt. Es ist die erste Generation „Privatvorsorge“, wobei viele bislang immer noch nicht ausreichend privat vorsorgen. Es gibt aber auch eine wachsende Gruppe gut Ausgebildeter und gut Verdienender. Und wer es sich leisten kann, reicht sein Erbe eben weiter. Dann profitieren gleich die Enkelkinder.

Wer erbt wie viel?

Erbschaften müssen häufig geteilt werden. Insgesamt werden im Mittel 305 000 Euro pro Erbschaft vererbt. Bei zwei Begünstigten bleiben durchschnittlich nur noch 153 000 Euro pro Erben und Erbschaft. Gibt es weitere Erben, schrumpft die Hinterlassenschaft weiter. Ohne die oberen 2% der Erbfälle sind es auch bei zwei Erben im Mittel nur noch 106 000 Euro statt 153 000 Euro

Die ungleiche Vermögensverteilung wird in Deutschland durch Erbschaften manifestiert. Geringverdiener erben seltener und weniger. Erben von Vermögen über 25 000 Euro haben durchschnittlich einen Einkommensvorsprung gegenüber Gleichaltrigen von etwa 600 Euro/Monat. Von großen Erbschaften profitiert vor allem, wer auch hohe Vermögen aus dem eigenen Einkommen angespart hat. Insbesondere die Vermögensschwächeren können ihre Altersvorsorge nicht auf Erbschaften bauen.

Hinzu kommt: Die ungleiche Verteilung auf die Erbengeneration wird sich künftig noch verschärfen. Denn vor allem Erblasser aus höheren Einkommensschichten haben heute weniger Kinder und vererben damit mehr auf weniger Personen. Künftige Erben sind infolge steigender Lebenserwartung der Erblasser zudem älter. Umso mehr gilt dann für die breite Masse: Erbschaften machen die eigene Altersvorsorge nicht obsolet.

Wie wird das Erbe verwendet?

Bei der Betrachtung der Verwendungsseite der Erbschaften fällt auf, dass sehr vorsichtig mit diesen Werten umgegangen wird. Erbschaften sind wertbeladen und werden nicht einfach als subjektiv verwertbare Verfügungsmasse betrachtet. Sie sind offensichtlich für die Begünstigten mit unsichtbaren Auflagen versehen und dürfen nicht einfach „verjubelt“ oder leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden

Nur drei von zehn geerbten Immobilien werden veräußert, aber sechs von zehn Erbschaften aus Geldvermögen umgeschichtet. Allerdings wird dieses Geld vorwiegend in Immobilien angelegt.

Tabelle 1
Erbschaftsvolumen im Zeitraum von 2011 bis 2020

in Mrd. Euro

Summe Geldvermögen Immobilien Sachvermögen

Erbschaftsvolumen 2011 bis 2020

insgesamt 2584 1280 1004 300
Erbschaft innerhalb einer Generation 843 405 343 95
Erbschaften zwischen den Generationen 1741 875 661 205
ohne die höchsten 2% des Erbschaftsvolumens
insgesamt 1804 754 873 177
Erbschaft innerhalb einer Generation 593 239 298 56
Erbschaften zwischen den Generationen 1211 515 575 121
Nettovermögen aller privaten Haushalte Anfang 2010 9434 4596 3761 1077

Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA-Studie): Erben in Deutschland, Köln 2011.

Tabelle 2
Verteilung der generationenübergreifenden Erbschaften von 2011 bis 2020

Auswahl: ohne die 2% Erbfälle mit dem höchsten Erbschaftsvolumen

in %

Wert Wert …falls keine

Immobilie im Wert von … dabei

Wert
in 1000 Euro insgesamt Geldvermögen Immobilie dabei <150 000 Euro >150 000 Euro Immobilien
0 9 11 16 6 3 57
<25 28 40 48 37 23 2
25-50 10 17 16 21 17 2
50-75 6 10 7 13 12 3
75-100 5 6 4 7 9 4
100-150 8 6 4 8 12 7
150 – 2500 33 10 5 8 24 24
>2500 0,2 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
Insgesamt 100 100 100 100 100 100

Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA-Studie): Erben in Deutschland, Köln 2011.

Tabelle 3
Ost-West-Unterschiede in der Verteilung des Erbschaftsvolumens von 2011 bis 2020

Auswahl: ohne die 2% Erbfälle mit dem höchsten Erbschaftsvolumen

in %

Wert Immobilien

Wert Geldvermögen

in 1000 Euro alte Länder neue Länder alte Länder neue Länder
0 54 71 12 9
<25 2 6 37 49
25-50 2 4 16 21
50-75 3 4 10 10
75-100 4 3 6 5
100-150 8 5 7 4
150 – 2500 28 7 k.A. k.A.
>2500 0 0 k.A. k.A.
Insgesamt 100 100 100 100

Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA-Studie): Erben in Deutschland, Köln 2011.

Tabelle 4
Höhe der Erbschaften

in 1000 Euro

pro Erbfall

pro
Erbe

bei zwei Erben bei drei Erben

Erbschaften zwischen den Generationen

von 2011 bis 2020 305 153 102
von 2001 bis 2010 248 124 83
Veränderung 2011/2020 zu 2001/2010 in % +23 +23 +23

…ohne die oberen 2%

von 2011 bis 2020 212 106 71
von 2001 bis 2010 183 92 61
Veränderung 2011/2020 zu 2001/2010 in % +16 +16 +16

Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA-Studie): Erben in Deutschland, Köln 2011.

Tabelle 5
Umschichtungsquote und Umschichtungsvolumen

Schätzung

geschätzte

Umschichtungsquote

in %

bezogen auf das Erbvolumen 2011 bis 2020

nur Geldvermögen und Immobilien

Mrd. Euro

nachr.:
Sach-
vermögen

Mrd. Euro

Insgesamt
bewahren 53 820 109
umschichten 47 716 96
Summe 100 1536 205
Immobilienerbschaft
bewahren (einziehen oder vermieten) 72 476
umschichten (verkaufen) 28 185
Summe 100 661
Gelderbschaft
bewahren 39 344
umschichten (konsumieren oder anders anlegen) 61 531
Summe 100 875

Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA-Studie): Erben in Deutschland, Köln 2011.

Quelle des Textes aus www.wirtschaftsdienst.eu (Autor: Dr. Reiner Braun. Mitglied der Geschäftsführung des empirica Instituts Berlin).