WELCHES GUTACHTEN IST DAS RICHTIGE FÜR SIE?
Immobilienbewertung ist Vertrauenssache. Als zertifizierte Sachverständige (Zertifakt der iQ-Zert, akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024) erstellen wir Ihnen eine neutrale und unparteiische Bewertung Ihrer Immobilie. Es gibt für die Immobilienbewertung unterschiedliche Anforderungen und Aufgabenstellungen. Wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, welches Gutachten für Sie das richtige Produkt ist.
IMMOBILIENCHECK
Brauchen Sie einen Richtwert zur ersten Einschätzung und Bewertung Ihrer Immobilie, z.B. bei Kauf, Verkauf, oder Feststellung des Werts einer Schenkung als Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen?
Dann brauchen Sie unseren Immobiliencheck (Kurzgutachten)
Unser Immobiliencheck bzw. Ortsbesichtigung mit Erstberatung ist eine gute und günstige Alternative zu den meist sehr umfangreichen Verkehrswertgutachten.
Durch den Wegfall zeitintensiver Recherchen und Gutachtenformalien, ist der Preis für die Begutachtung vergleichsweise günstig. Zudem können wir Ihnen das Ergebnis umgehend mitteilen. Nach einer telefonischen Vorbesprechung des Auftrages und des Umfangs der Wertermittlung nennen wir Ihnen gerne einen Festpreis für die Begutachtung.
Ein Immobiliencheck ist beispielsweise dann interessant, wenn Sie als Käufer einer Immobilie vor dem Kaufvertragsabschluss einfach sicher gehen wollen, dass der geforderte Kaufpreis nicht zu hoch ist und die Immobilie keine gravierenden Baumängel aufweist. Das Ergebnis unserer Begehung kann wahlweise mündlich oder schriftlich erfolgen. Den Aufwand und damit die Höhe der Kosten bestimmen Sie.
VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Brauchen Sie ein verbindliches und den gerichtlichen Anforderung entsprechendes Gutachten, z.B. für das Finanzamt, die Bank, im Falle einer Vermögensübertragung/Schenkung oder einer Erbauseinandersetzung?
Dann brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB
Ein unabhängiges und rechtssicheres Verkehrswertgutachten ist im Bereich der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken die umfangreichste und ausführlichste Form der Gutachten. In der Regel werden sie von Gerichten, Behörden und Ämtern gefordert. Sie müssen daher gerichtlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen.
Die Anforderungen sind in den gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien (ImmoWertV, Sachwert-RL, BelWertV, etc.) klar geregelt. Verkehrswertgutachten müssen daher einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Zudem sind in der Regel kostenpflichtige Informationen und Unterlagen von Behörden, Ämtern und Gutachterausschüssen erforderlich. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei Kosten zu sparen, wenn Ihnen bereits Unterlagen vorliegen. Rufen Sie uns an, wir senden Ihnen die Angaben gerne zu.
Definition Verkehrswert (§194 BauGB)
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Ein verkehrsfähiges Gutachten muss für den Laien verständlich und für Fachleute überprüfbar und nachvollziehbar sein
Gemäß diesem Grundsatz hat ein Verkehrswertgutachten folgende Mindestanforderung: Ein systematischer Aufbau, inhaltlich und sprachlich klar formuliert, inhaltlich vollständig, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend und vor allem für den Auftraggeber und tangierte Dritte zweckbestimmt und nachvollziehbar zu sein.
PORTFOLIOBEWERTUNG
Sie sind Eigentümer mehrerer Objekte oder Liegenschaften und benötigen eine unabhängige und bei Finanzämtern, Behörden, Wirtschaftsprüfern, Versicherungen und Banken anerkannte Bewertung (Zertifizierungstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024)?
Dann brauchen Sie eine Portfoliobewertung
Der Erfolg einer guten und preisgerechten Bewertung liegt vor allem in der Ausformulierung der Aufgabenstellung. Rufen Sie uns an, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie die richtige Lösung für Ihre Objekte zu finden.
Von der einfachen Beschaffung der Bodenrichtwerte bis hin zur Vollbewertung gibt es ein weites Spektrum. Die Bewertung kann sowohl als einfache Desktopbewertung (d.h. vom Schreibtisch aus auf Basis der vorliegenen Unterlagen), als auch als Drive-By-Bewertung (Realitäts-Check) bis zur Vollbegutachtung und Datenkontrolle erfolgen. Der erforderliche Umfang richtet sich immer nach Ihren Vorgaben.
Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Auswertungen wie z.B Lagepläne, Bodenrichtwerte, Bestands- und Genehmigungspläne, Flächenberechnungen.
Unser Team beschafft Ihnen die erforderlichen Unterlagen, prüft und validiert diese und stellt die Unterlagen für Sie sachverständig zusammen. Sie behalten die Übersicht und können sich Ihren eigenen Aufgaben widmen.
Wir wissen welche Stellen und Gutachterausschüsse anzufragen sind und greifen in vielen Fällen auf einen großen Pool von bundesweiten Datenlieferanten zurück. Dies spart Zeit und somit Kosten.
Die Aufbereitung der erforderlichen Daten in eine für die weitere Prüfung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Behörden verständliche und verwertbare Form ist unsere Spezialität. Wir bereiten die Daten entweder individuell für Sie auf oder übertragen diese in die von Ihnen vorgegebene Struktur.
Auf Wunsch halten wir Ihnen Ihre Portfoliodaten aktuell. So erhalten Sie ein gewohntes Analyseergebnis auf aktuellem Stand und können jederzeit den Wert Ihrer Liegenschaften dokumentieren. Ein Mehrwert für Gewerbe und Privatbesitz
WARUM EIN ZERTIFIZIERTER GUTACHTER?
Peter Linner
Der Begriff sachverständig ist nicht geschützt. Nur wer eine qualifizierte oder besser zertifizierte Tätigkeit als Sachverständiger nachweisen kann, erreicht die gewünschte Qualität des Gutachtens.
Unser Sachverständiger Peter Linner ist zertifiziert durch die iQ-Zert (akkreditierte Stelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 )
Dies entspricht der rechtlichen Anforderung an öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.V.) und ist im Einklang mit dem Europarecht der öffentlichen Bestellung gleichgestellt (s.u.).
Sachverständige mit Zertifizierung einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle werden nach abgelegter schriftlicher und mündlicher Prüfung Ihrer besonderen Fachkunde zertifiziert. Der zertifizierte Sachverständige ist zur ständigen Weiterbildung verpflichtet, das Zertifikat wird, analog der öffentlichen Bestellung. alle fünf Jahre erneuert. Dadurch wird gewährleistet, dass sich das erforderliche Fachwissen auf dem aktuellen Stand befindet. Die Zertifizierung der iQ-Zert (DIN EN ISO/IEC 17024) läuft bis September 2025.
Der zertifizierte Sachverständige ist dazu verpflichtet, seine Aufgaben als Gutachter gewissenhaft, unabhängig, unparteiisch, persönlich und weisungsfrei zu erfüllen. Die Tätigkeit unterliegt dabei der Schweigepflicht.
Zertifizierter Gutachter einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Stelle und öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger (öbuvS) – was ist der Unterschied?
Der Gesetzgeber hat hier eine klare rechtliche Gleichstellung gemäß Bewertungsgesetz (BewG) und zuletzt gemäß der Erbschaftssteuerrichtlinien 2019 (ErbStR 2019) formuliert:
Im Kommentar „Handbuch Erbschaftssteuer und Bewertung 2020“ (C.H.Beck-Verlag, 2020) wird zum §198 BewG unter Anlage HB 198 folgendes ausgeführt:
„Der Bundesfinanzhof vertritt im Urteil vom 11.09.2013 – II R 61/11 – (BStBl. II 2014 S. 363) die Auffassung, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß Paragraf 146 Abs. 7 Bewertungsgesetz a.F. nur durch ein Gutachten erbracht werden kann, dass der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken erstellt hat. Mit Bezug auf das vorgenannte Urteil wird klargestellt, dass die Finanzverwaltung an ihrer Auffassung festhält, dass der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbringen kann (siehe u.a. RB198 Absatz 3 Satz 1 ErbStR 2011). Dies gilt, nicht zuletzt schon aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen, insbesondere für inhaltlich mängelfreie Gutachten eines nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken.“
Auch wenn alte Glaubenssätze wie „eine öffentliche Bestellung ist die Voraussetzung für den Gutachter“, oder „nur die öffentliche Bestellung und Vereidigung zählt bei Gerichtsgutachten“ im Jahre 2023 immer noch im Kreise weniger Fachleuten propagiert werden (z. B. durch Anwälte, Steuerberater, Banken, etc.) ist spätestens mit voran genannter Einschätzung des Bundesfinanzhofes und im Rahmen des Europarechtes die Gleichstellung festgesetzt. Wir sind froh, dass in diesem Zuge die Qualitätsanforderung an die Zertifizierung, bzw. an die öffentliche Bestellung zur Praxisvoraussetzung und durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) nochmals bestätigt worden ist.
Diesen Qualitätsanspruch können Sie von den Mitgliedern des „Landesverband Bayern – öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger – e. V.“ zu Recht erwarten.
„Was nichts kostet ist nichts Wert“. Dieser Satz gilt vor allem bei der Gutachtenerstellung für Immobilien. Auch wenn Internetanbieter und Makler damit werben kostengünstige oder sogar kostenlose Immobilienbewertungen durchführen zu können, scheitern die meisten Anbieter schon am Begriff des Umrechnungskoeffizienten des Bodenrichtwerts, oder noch fataler an der monetären Bewertung der Bausubstanz, bzw. der Einträge von Rechten und Belastungen im Grundbuch und den daraus resultierenden Folgen da die Objekte zum Teil nicht einmal persönlich besichtigt werden, … oft ein fataler Irrtum! Spätestens bei der Frage der Haftungen zum Ergebnis (z.B. für eine Bankbewertung oder in einem Rechtsstreit) werden Sie in der Regel alleine gelassen.
Beispielsweise heißt es in den Wertgutachten von ImmoScout24 unter „Rechtliche Hinweise: …Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass das Grundstück nicht von der Immobilien Scout GmbH besichtigt wurde. Das ausgegebene Ergebnis stellt eine Wertindikation dar. Es wird empfohlen vor Abschluss einer wirtschaftlichen Transaktion ein Gutachten von einem Immobiliensachverständigen erstellen zu lassen. Das ausgewiesene Ergebnis stellt eine Wertindikation und keinen Bodenrichtwert im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften dar.“ Wir freuen uns dass unsere Mitbewerber selbst für uns werben.
Vertrauen Sie lieber gleich dem öffentlich bestellten oder dem zertifizierten Sachverständigen, wir bewahren Sie vor Überraschungen.
WAS KOSTET EIN GUTACHTEN?
Schon bei der Aufgabenstellung können Sie viel Geld einsparen, denn jedes Gutachten ist in Art und Leistungsumfang auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Rufen Sie uns am Besten direkt an +49 89 95 44 92 75
Die Leistungen werden in der Regel nach Aufwand zu einem fest vereinbarten Stundensatz berechnet. Die Abrechnung erfolgt in einer für Sie transparenten Form, getrennt nach Zeitaufwand, Nebenkosten und Auslagen.
Einen Richtwert bieten Ihnen die Honorartabellen des LVS-Bayern e.V. (s. Infobereich). Da jedoch jeder Fall je nach Objekt und Auftragsumfang individuell betreut wird, wollen wir von einer Nennung von Preisen und Pauschalhonoraren absehen. In der Regel können wir durch die individuelle Beratung einige Kosten gegenüber den Sätzen des LVS-Bayern e.V. einsparen.
Ihre Immobilie ist es wert, genauer auf sie einzugehen. Wir können den Bedarf für Ihr Gutachten am Besten bei einer orientierenden Erstbesichtigung (Pauschalhonorar 349 EUR einschl. MwSt. Nebenkosten und Anfahrt) klarer definieren und erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.