WELCHES GUTACHTEN IST DAS RICHTIGE FÜR SIE?
Immobilienbewertung ist Vertrauenssache. Als zertifizierte Sachverständige (Zertifakt der iQ-Zert, akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024) erstellen wir Ihnen eine neutrale und unparteiische Bewertung Ihrer Immobilie. Es gibt für die Immobilienbewertung unterschiedliche Anforderungen und Aufgabenstellungen. Wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, welches Gutachten für Sie das richtige Produkt ist.
IMMOBILIENCHECK
Unser Immobiliencheck bzw. Ortsbesichtigung mit Erstberatung ist eine gute und günstige Alternative zu den meist sehr umfangreichen Verkehrswertgutachten.
Durch den Wegfall zeitintensiver Recherchen und Gutachtenformalien, ist der Preis für die Begutachtung vergleichsweise günstig. Zudem können wir Ihnen das Ergebnis umgehend mitteilen. Nach einer telefonischen Vorbesprechung des Auftrages und des Umfangs der Wertermittlung nennen wir Ihnen gerne einen Festpreis für die Begutachtung.
Ein Immobiliencheck ist beispielsweise dann interessant, wenn Sie als Käufer einer Immobilie vor dem Kaufvertragsabschluss einfach sicher gehen wollen, dass der geforderte Kaufpreis nicht zu hoch ist und die Immobilie keine gravierenden Baumängel aufweist. Das Ergebnis unserer Begehung kann wahlweise mündlich oder schriftlich erfolgen. Den Aufwand und damit die Höhe der Kosten bestimmen Sie.
VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Brauchen Sie ein verbindliches und den gerichtlichen Anforderung entsprechendes Gutachten, z.B. für das Finanzamt, die Bank, im Falle einer Vermögensübertragung/Schenkung oder einer Erbauseinandersetzung?
Dann brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB
Ein unabhängiges und rechtssicheres Verkehrswertgutachten ist im Bereich der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken die umfangreichste und ausführlichste Form der Gutachten. In der Regel werden sie von Gerichten, Behörden und Ämtern gefordert. Sie müssen daher gerichtlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen.
Die Anforderungen sind in den gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien (ImmoWertV, Sachwert-RL, BelWertV, etc.) klar geregelt. Verkehrswertgutachten müssen daher einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Zudem sind in der Regel kostenpflichtige Informationen und Unterlagen von Behörden, Ämtern und Gutachterausschüssen erforderlich. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei Kosten zu sparen, wenn Ihnen bereits Unterlagen vorliegen. Rufen Sie uns an, wir senden Ihnen die Angaben gerne zu.
Definition Verkehrswert (§194 BauGB)
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Ein verkehrsfähiges Gutachten muss für den Laien verständlich und für Fachleute überprüfbar und nachvollziehbar sein
Gemäß diesem Grundsatz hat ein Verkehrswertgutachten folgende Mindestanforderung: Ein systematischer Aufbau, inhaltlich und sprachlich klar formuliert, inhaltlich vollständig, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend und vor allem für den Auftraggeber und tangierte Dritte zweckbestimmt und nachvollziehbar zu sein.
PORTFOLIOBEWERTUNG
Sie sind Eigentümer mehrerer Objekte oder Liegenschaften und benötigen eine unabhängige und bei Finanzämtern, Behörden, Wirtschaftsprüfern, Versicherungen und Banken anerkannte Bewertung (Zertifizierungstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024)?
Dann brauchen Sie eine Portfoliobewertung
Der Erfolg einer guten und preisgerechten Bewertung liegt vor allem in der Ausformulierung der Aufgabenstellung. Rufen Sie uns an, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie die richtige Lösung für Ihre Objekte zu finden.
Von der einfachen Beschaffung der Bodenrichtwerte bis hin zur Vollbewertung gibt es ein weites Spektrum. Die Bewertung kann sowohl als einfache Desktopbewertung (d.h. vom Schreibtisch aus auf Basis der vorliegenen Unterlagen), als auch als Drive-By-Bewertung (Realitäts-Check) bis zur Vollbegutachtung und Datenkontrolle erfolgen. Der erforderliche Umfang richtet sich immer nach Ihren Vorgaben.
Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Auswertungen wie z.B Lagepläne, Bodenrichtwerte, Bestands- und Genehmigungspläne, Flächenberechnungen.
Unser Team beschafft Ihnen die erforderlichen Unterlagen, prüft und validiert diese und stellt die Unterlagen für Sie sachverständig zusammen. Sie behalten die Übersicht und können sich Ihren eigenen Aufgaben widmen.
Wir wissen welche Stellen und Gutachterausschüsse anzufragen sind und greifen in vielen Fällen auf einen großen Pool von bundesweiten Datenlieferanten zurück. Dies spart Zeit und somit Kosten.
Die Aufbereitung der erforderlichen Daten in eine für die weitere Prüfung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Behörden verständliche und verwertbare Form ist unsere Spezialität. Wir bereiten die Daten entweder individuell für Sie auf oder übertragen diese in die von Ihnen vorgegebene Struktur.
Auf Wunsch halten wir Ihnen Ihre Portfoliodaten aktuell. So erhalten Sie ein gewohntes Analyseergebnis auf aktuellem Stand und können jederzeit den Wert Ihrer Liegenschaften dokumentieren. Ein Mehrwert für Gewerbe und Privatbesitz
WARUM EIN ZERTIFIZIERTER GUTACHTER?
Peter Linner
Der Begriff des Sachverständigen ist rechtlich nicht geschützt. Die für ein Gutachten erforderliche fachliche Qualität wird erst durch den Nachweis einer qualifizierten, insbesondere zertifizierten Sachverständigentätigkeit gewährleistet.
Der Sachverständige Peter Linner ist durch die iQ-Zert zertifiziert, eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Diese Zertifizierung erfüllt die rechtlichen Anforderungen, die an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.V.) gestellt werden, und ist nach Maßgabe des Europarechts der öffentlichen Bestellung gleichgestellt. Sachverständige, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle (DAkkS) zertifiziert sind, weisen ihre besondere Sachkunde durch eine erfolgreich abgelegte schriftliche und mündliche Prüfung nach. Sie unterliegen einer fortlaufenden Fortbildungspflicht; die Zertifizierung ist, entsprechend der öffentlichen Bestellung, jeweils auf fünf Jahre befristet und zu erneuern. Hierdurch wird sichergestellt, dass das erforderliche Fachwissen stets dem aktuellen Stand entspricht.
Die Zertifizierung der iQ-Zert wurde im Jahr 2025 um weitere fünf Jahre verlängert und gilt bis September 2030.
Der zertifizierte Sachverständige ist verpflichtet, seine Gutachtertätigkeit gewissenhaft, unabhängig, unparteiisch, persönlich sowie frei von Weisungen auszuüben. Zudem unterliegt er der berufsrechtlichen Schweigepflicht.
Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen einem von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter und einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.u.V.) hat der Gesetzgeber eine ausdrückliche rechtliche Gleichstellung normiert, insbesondere im Bewertungsgesetz (BewG) sowie zuletzt in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019).
Im Kommentar „Handbuch Erbschaftssteuer und Bewertung 2020“ (C.H.Beck-Verlag, 2020) wird zum §198 BewG unter Anlage HB 198 folgendes ausgeführt:
„Der Bundesfinanzhof vertritt im Urteil vom 11.09.2013 – II R 61/11 – (BStBl. II 2014 S. 363) die Auffassung, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß Paragraf 146 Abs. 7 Bewertungsgesetz a.F. nur durch ein Gutachten erbracht werden kann, dass der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken erstellt hat. Mit Bezug auf das vorgenannte Urteil wird klargestellt, dass die Finanzverwaltung an ihrer Auffassung festhält, dass der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbringen kann (siehe u.a. RB198 Absatz 3 Satz 1 ErbStR 2011). Dies gilt, nicht zuletzt schon aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen, insbesondere für inhaltlich mängelfreie Gutachten eines nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken.“
Auch wenn überholte Auffassungen wie etwa, eine öffentliche Bestellung sei zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit als Gutachter oder allein öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kämen für Gerichtsgutachten in Betracht, selbst im Jahr 2026 noch vereinzelt vertreten werden, ist spätestens aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhof sowie unter Berücksichtigung des Europarechts weiter von einer rechtlich verbindlichen Gleichstellung auszugehen.
Es ist zu begrüßen, dass in diesem Zusammenhang die qualitativen Anforderungen sowohl an die Zertifizierung als auch an die öffentliche Bestellung als praktische Zugangsvoraussetzung nochmals ausdrücklich bestätigt und durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) weiter gefestigt worden sind.
Diesen hohen Qualitätsmaßstab dürfen und sollen Auftraggeber von den Mitgliedern des Landesverband Bayern – öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. mit Recht erwarten. Herr Linner ist Vorstandsmitglied und Leiter des Arbeitskreis Wohnfläche des LVS Bayern e.V.
Der Grundsatz „Was nichts kostet, ist nichts wert“ gilt in besonderem Maße für die Erstellung von Immobiliengutachten.
Entgegen werblicher Versprechen einzelner Internetanbieter oder Makler, kostenfreie oder besonders preisgünstige Immobilienbewertungen anbieten zu können, zeigen sich in der Praxis erhebliche fachliche Defizite. Häufig mangelt es bereits am zutreffenden Verständnis grundlegender Bewertungsparameter, wie etwa des Umrechnungskoeffizienten des Bodenrichtwerts, oder (noch gravierender) an einer sachgerechten monetären Bewertung der Bausubstanz, der bebaubarkeit des Grundstücks, sowie der im Grundbuch eingetragenen Rechte und Belastungen und deren rechtlicher und wirtschaftlicher Auswirkungen. Nicht selten unterbleibt zudem eine persönliche Besichtigung des Bewertungsobjekts, was regelmäßig zu erheblichen Fehlbewertungen führt. Bei haftungsrelevanten Fragestellungen, etwa im Rahmen einer Bankenbewertung oder eines gerichtlichen Verfahrens, bleiben Auftraggeber vielfach ohne belastbare Verantwortung des Anbieters zurück.
Exemplarisch wird in Wertindikationen von ImmoScout24 unter den rechtlichen Hinweisen ausdrücklich darauf verwiesen, dass „…das Grundstück nicht besichtigt worden ist und das ausgegebene Ergebnis lediglich eine unverbindliche Wertindikation darstellt. Zugleich wird empfohlen, vor Abschluss einer wirtschaftlichen Transaktion ein Gutachten durch einen Immobiliensachverständigen erstellen zu lassen; das Ergebnis stellt ausdrücklich keinen Bodenrichtwert im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften dar“. Damit bestätigen diese Anbieter selbst die Grenzen ihrer Leistungen.
Es empfiehlt sich daher, von vornherein das Vertrauen einem öffentlich bestellten oder einem zertifizierten Sachverständigen zu übertragen.
Dies dient der Vermeidung unerwarteter Risiken und gewährleistet eine fachlich fundierte, rechtssichere Bewertung.
WAS KOSTET EIN GUTACHTEN?
Schon bei der Aufgabenstellung können Sie viel Geld einsparen, denn jedes Gutachten ist in Art und Leistungsumfang auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Rufen Sie uns am Besten direkt an +49 89 95 44 92 75
Die Leistungen werden in der Regel nach Aufwand zu einem fest vereinbarten Stundensatz berechnet. Die Abrechnung erfolgt in einer für Sie transparenten Form, getrennt nach Zeitaufwand, Nebenkosten und Auslagen.
Einen Richtwert bieten Ihnen die Honorartabellen des LVS-Bayern e.V. (siehe Infobereich).
Da jedoch jeder Fall je nach Objekt und Auftragsumfang individuell betreut wird, wollen wir von einer Nennung von Preisen und Pauschalhonoraren absehen. In der Regel können wir durch die individuelle Beratung einige Kosten gegenüber den Pauschalansätzen einsparen.
Ihre Immobilie ist es wert, genauer auf sie einzugehen.
Wir können den Bedarf für Ihr Gutachten am Besten bei einer orientierenden Erstbesichtigung (Pauschalhonorar 349 EUR einschl. MwSt. Nebenkosten und Anfahrt) klarer definieren und erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.


